Was Selbstständige grundsätzlich wissen müssen
Wer sich selbstständig macht oder als Freiberufler arbeitet, ist nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Sie müssen sich selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern – und vor allem: Sie zahlen den Beitrag vollständig selbst. Im Angestelltenverhältnis teilt sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag je zur Hälfte. Als Selbstständiger entfällt dieser Arbeitgeberzuschuss komplett.
Das hat zwei praktische Konsequenzen. Erstens: Der absolute Monatsbeitrag ist höher als für Angestellte mit vergleichbarer Absicherung. Zweitens: Die Wahl des richtigen Tarifs ist entscheidender, weil jeder Euro Beitrag aus eigener Tasche kommt.
Selbstständige können sich freiwillig in der GKV versichern. Der GKV-Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und liegt für Selbstständige mindestens bei rund 200 Euro monatlich (2025) – unabhängig davon, ob Sie im Monat viel oder wenig verdienen. Bei höherem Einkommen steigt der Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2025: ca. 666 Euro monatlich). Die PKV bietet dagegen risikobasierte Beiträge, die nicht vom Einkommen abhängen.
PKV oder GKV: Der ehrliche Vergleich für Selbstständige
Es gibt keine pauschale Antwort – aber es gibt klare Kriterien, nach denen sich die Entscheidung gut abwägen lässt.
| Kriterium | PKV | GKV (freiwillig) |
|---|---|---|
| Beitrag bei niedrigem Einkommen | Unverändert – Risikobeitrag bleibt gleich | Mindestbeitrag ca. 200 €/Monat |
| Beitrag bei hohem Einkommen | Bleibt gleich – kein Einkommenseinfluss | Steigt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (~666 €) |
| Leistungsumfang | Individuell wählbar, i.d.R. besser | Gesetzlich festgelegt, weniger Extras |
| Familienversicherung | Jedes Mitglied extra versichern | Beitragsfrei für Kinder und Partner ohne Einkommen |
| Beitrag im Krankheitsfall | Bleibt voll bestehen | Bleibt voll bestehen (kein Unterschied) |
| Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit | Optional als Zusatzbaustein | Erst ab 6. Woche (gesetzlich); vorher optional |
| Gesundheitsprüfung beim Einstieg | Ja – Vorerkrankungen können teuer werden | Nein |
| Rückkehr in GKV möglich | Nur bei Aufnahme einer Beschäftigung unter der Pflichtgrenze | Ja, jederzeit bei Anstellung |
Was die PKV für Selbstständige kostet: Realistische Zahlen
Viele Selbstständige unterschätzen, was ein guter PKV-Tarif langfristig kostet – und übersehen dabei, dass auch die GKV für Gutverdiener nicht günstig ist. Die folgende Tabelle zeigt Orientierungswerte (Stand: Februar 2025):
| Profil | PKV-Tarif | Ca. Monatsbeitrag PKV | GKV-Mindest (zum Vergleich) |
|---|---|---|---|
| 28 Jahre, ledig, gesund | Standard (Chefarzt, Einzelzimmer) | 280–380 € | ca. 200 € (Mindest) |
| 35 Jahre, ledig, gesund | Standard | 330–450 € | bis ca. 666 € (je nach Einkommen) |
| 40 Jahre, 2 Kinder | Basis (kein Chefarzt) | 250–370 € (nur Versicherter) | ca. 200–400 € + Kinder beitragsfrei |
| 50 Jahre, gesund | Standard | 500–680 € | bis ca. 666 € |
* Schätzwerte. Keine Garantie. Tatsächliche Beiträge hängen von Gesundheit, Anbieter und gewählten Leistungen ab.
Als Selbstständiger gibt es keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wenn Sie krank werden und nicht arbeiten können, fällt Ihr Einkommen sofort weg – der PKV-Beitrag läuft aber weiter. Krankentagegeld ist für Selbstständige daher kein Luxus, sondern elementar. Es springt ab dem vereinbarten Karenztag ein (z. B. ab dem 4., 8. oder 15. Tag). Dieser Baustein wird häufig vergessen und sollte beim PKV-Vergleich immer mitbedacht werden.
Worauf Selbstständige bei der PKV-Wahl besonders achten müssen
1. Beitrag im Einkommenstief kalkulieren
Der PKV-Beitrag bleibt konstant – unabhängig davon, ob Sie im Monat gut oder schlecht verdienen. Rechnen Sie durch, ob Sie den Beitrag auch in einem schlechten Monat oder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit problemlos zahlen können. Wer das nicht kann, läuft Gefahr, in den PKV-Basistarif zu rutschen – der kostengedämpfte Notfallmodus der PKV.
2. Selbstbehalt als Beitragshebel nutzen
Ein jährlicher Selbstbehalt (Eigenanteil) von 600 bis 1.800 Euro senkt den Monatsbeitrag deutlich. Für gesunde Selbstständige, die selten zum Arzt gehen, ist das eine sinnvolle Stellschraube. Achtung: Der Selbstbehalt gilt pro Jahr – beim ersten Krankenhausaufenthalt ist er schnell aufgebraucht.
3. Anwartschaft bei Unsicherheit
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie dauerhaft selbstständig bleiben, oder wenn Sie zwischen PKV und GKV abwägen, kann eine Anwartschaftsversicherung helfen: Sie sichern sich den PKV-Einstieg zu den heutigen Gesundheitsbedingungen, ohne sofort in den Vollversicherungsvertrag einzutreten.
4. Familienplanung einbeziehen
Wenn Sie Kinder planen oder bereits haben, vergleichen Sie die Gesamtkosten für die Familie. In der GKV sind Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert. In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Bei zwei Kindern kann die PKV für die Familie deutlich teurer werden.
Typische Berufsgruppen und ihre PKV-Situation
- IT-Freiberufler und Consultants: Hohes und relativ stabiles Einkommen, oft jung und gesund – häufig PKV-geeignet. Achten Sie auf Beitragsentwicklung und Zusatzbaustein Krankentagegeld.
- Kreativschaffende (Grafiker, Fotografen, Texter): Oft schwankendes Einkommen. GKV-Mindestbeitrag kann günstiger sein. Einzelfallabwägung empfohlen.
- Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten in eigener Praxis: Gut verdienend, haben häufig günstige PKV-Tarife mit Selbstbehalt – aber auch eigene Berufsgruppe und spezielle Tarifoptionen beachten.
- Handwerker und Gewerbetreibende: Einkommen variabel, körperlich belastet. Gesundheitsprüfung genau prüfen; früher Einstieg bei guter Gesundheit empfehlenswert.
- Gründer in der Anfangsphase: In den ersten Monaten oft niedrige Einnahmen. GKV-Mindestbeitrag kann kurzfristig günstiger sein. Mittelfristige Planung wichtig.
PKV für Selbstständige in Thüringen
Der Freistaat Thüringen hat eine lebhafte Gründerszene, insbesondere im Bereich Technologie (Jena, Erfurt, Ilmenau), Handwerk und kreative Wirtschaft. Wir begleiten Selbstständige aus Thüringen – vom Kyffhäuserkreis über den Landkreis Nordhausen bis nach Erfurt und Weimar – bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes.
Ob Erstgründung, langjährige Selbstständigkeit oder Rückkehr aus dem Angestelltenverhältnis: Unsere lizenzierten Partner kennen die regionalen Besonderheiten und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zum fertigen Vertrag.
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) und das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen (ThEx) bieten kostenlose Beratung für Gründer. Klären Sie dort steuerliche und rechtliche Fragen – die Krankenversicherungsentscheidung helfen wir Ihnen separat aufzuschlüsseln.
Häufige Fragen – PKV für Selbstständige
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich insolvent werde?
Wenn Sie Ihre PKV-Beiträge nicht mehr zahlen können, werden Sie nach einer Mahnphase in den sogenannten Notlagentarif (§ 193 VVG) versetzt. Dieser deckt nur noch akute Erkrankungen und Schmerzzustände ab. Sobald die Beitragsrückstände beglichen sind, kommen Sie automatisch in Ihren ursprünglichen Tarif zurück. Das ist ein wichtiger Sicherheitsmechanismus – aber kein Grund, die Beitragsfähigkeit leichtfertig zu riskieren.
Kann ich die PKV-Beiträge als Betriebsausgabe absetzen?
Grundsätzlich nein – PKV-Beiträge sind Sonderausgaben und keine Betriebsausgaben. Sie können jedoch bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Details hierzu sollten Sie mit einem Steuerberater klären, da die Anrechenbarkeit von Ihrer Gesamtsituation abhängt.
Gibt es PKV-Tarife speziell für Gründer?
Einige Anbieter haben Startertarife mit reduziertem Einstiegsbeitrag in den ersten Jahren. Wichtig: Schauen Sie nicht nur auf den Einstiegsbeitrag, sondern auch auf den langfristig kalkulierten Beitrag und die Bedingungen für eine spätere Anpassung.
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