Ratgeber · Beitragsentlastung

PKV Beitragsentlastung im Alter: Was Sie jetzt tun können

✍ Marc Seeber 📅 Aktualisiert: Februar 2025 ⏱ ~15 Minuten Lesezeit
PKV Beitragsentlastung im Alter – Altersrückstellungen und Optionen

Das Problem in Kürze: PKV-Beiträge steigen im Alter – das ist strukturell bedingt und nicht vollständig zu verhindern. Aber es gibt mehrere Mechanismen, die den Anstieg deutlich abfedern können. Wer früh handelt, behält die Kontrolle. Wer wartet, hat kaum noch Optionen.

Warum steigen PKV-Beiträge im Alter überhaupt?

Die private Krankenversicherung kalkuliert Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip: Was statistisch an Leistungen erwartet wird, muss über den Beitrag hereinkommen. Ältere Menschen verursachen mehr Gesundheitskosten – das ist medizinisch und statistisch belegt. Deshalb wären die „fairen" Beiträge im Alter rechnerisch deutlich höher als in jungen Jahren.

Um das auszugleichen, zahlen PKV-Versicherte in jungen Jahren mehr, als es der statistischen Schadenserwartung entspricht. Der Überschuss fließt in die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen. Ab einem bestimmten Alter (meist ab 65) werden diese Rückstellungen genutzt, um die Beiträge zu dämpfen.

Das Grundprinzip ist solide – aber es reicht alleine nicht aus. Denn hinzu kommen:

Was das in der Praxis bedeutet:

Historisch haben sich die PKV-Beiträge von Versicherten etwa alle 10–15 Jahre verdoppelt. Das ist kein Naturgesetz, aber ein belastbarer historischer Trend. Wer mit 30 Jahren 320 Euro zahlt und nichts unternimmt, kann mit 65 Jahren 900–1.200 Euro zahlen.

Altersrückstellungen: Was sie leisten – und was nicht

Jeder PKV-Versicherte zahlt seit 1995 gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellungen in seinen Vertrag ein. Für Vertragsabschlüsse seit 2000 gilt eine Mindestverzinsung von 3,5 % und eine Übertragungspflicht bei Anbieterwechsel.

Diese Rückstellungen werden ab dem 65. Lebensjahr zur Beitragsdämpfung eingesetzt. Das klingt nach einer vollständigen Lösung – ist es aber nicht. Denn:

Übertragbarkeit der Altersrückstellungen

Seit 2009 müssen PKV-Anbieter die aufgebauten Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter übertragen. Allerdings nur den sogenannten „portablen Anteil" – nicht alle aufgebauten Mittel. Das schränkt die Wechselmöglichkeit im Alter erheblich ein. Wer lange bei einem Anbieter ist, verliert bei einem Wechsel in der Regel Rückstellungen – und einen Teil seiner Beitragsdämpfung.

Der Beitragsentlastungstarif (BET): Wie er funktioniert

Der Beitragsentlastungstarif (manchmal auch Beitragsentlastungsbaustein oder Rentenaltersrente genannt) ist ein optionales Zusatzmodul, das viele PKV-Anbieter anbieten. Das Prinzip: Sie zahlen in Ihren aktiven Jahren einen zusätzlichen Beitrag – und erhalten ab einem vertraglich festgelegten Alter (z. B. 65 oder 70) eine monatliche Beitragsgutschrift in Ihrer PKV.

Beispiel: Jemand schließt mit 28 Jahren einen BET ab, der für 35 Euro/Monat eine spätere Beitragsgutschrift von 150 Euro/Monat ab dem 65. Lebensjahr verspricht. Nach 37 Jahren Einzahlung (37 × 12 × 35 = 15.540 Euro) erhält er eine dauerhafte Beitragsreduzierung.

Eintrittsalter BETMonatsbeitrag (ca.)Entlastung ab 65 (ca.)Gesamteinzahlung bis 65
25 Jahre20–30 €150–200 €/Monatca. 7.200–10.800 €
30 Jahre25–38 €150–200 €/Monatca. 9.000–13.680 €
35 Jahre35–55 €150–200 €/Monatca. 12.600–19.800 €
40 Jahre50–80 €150–200 €/Monatca. 18.000–28.800 €
45 Jahre75–120 €150–200 €/Monatca. 27.000–43.200 €
Kein garantierter Schutz

Der BET garantiert eine Beitragsgutschrift – er kann aber nicht garantieren, dass Ihr PKV-Beitrag trotzdem nicht steigt. Er ist ein Polster, kein Deckel. Wer ernsthaft für das Alter vorsorgen will, sollte BET mit anderen Maßnahmen kombinieren.

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Das oft unbekannte Recht

§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gibt jedem PKV-Versicherten das Recht, innerhalb seines bestehenden Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Verlust der Altersrückstellungen.

Das ist eine der mächtigsten, aber am wenigsten genutzten Optionen im deutschen PKV-System. Denn: Viele Versicherte zahlen jahrelang erhöhte Beiträge, ohne zu wissen, dass ein gleichwertiger Tarif desselben Anbieters deutlich günstiger wäre.

Wann lohnt sich der § 204-Wechsel?

Praxis-Tipp

Fordern Sie jährlich einen Vergleich Ihres aktuellen Tarifs mit dem Neugeschäftstarif Ihres Anbieters an. Ihr Versicherer ist verpflichtet, auf günstigere vergleichbare Tarife hinzuweisen (§ 204 Abs. 1 VVG). Viele kommen dieser Pflicht aber nur auf explizite Anfrage nach.

Standardtarif und Basistarif als Auffangnetz

Wenn die Beiträge trotz aller Maßnahmen für Sie nicht mehr tragbar sind, gibt es zwei gesetzlich garantierte Rückfalloptionen:

Der PKV-Standardtarif

Für Versicherte, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind, bietet der Standardtarif eine GKV-ähnliche Absicherung zum maximal zulässigen Beitrag (2025: höchstens der allgemeine GKV-Beitragssatz auf die Beitragsbemessungsgrundlage). Der Wechsel ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, erfordert aber in der Regel das Alter von 55 Jahren oder bestimmte andere Voraussetzungen.

Der PKV-Basistarif

Für alle PKV-Versicherten (auch nach 2009) steht der Basistarif offen. Er muss von jedem PKV-Anbieter angeboten werden, entspricht in Leistung und Beitrag in etwa der GKV, und sein Beitrag ist auf den maximalen GKV-Beitrag gedeckelt. Wer hilfebedürftig ist, zahlt nur den halben Basistarif-Beitrag, die andere Hälfte trägt das Jobcenter oder der Sozialhilfeträger.

Basistarif ist kein „Notfallplan" ohne Konsequenzen

Wer in den Basistarif wechselt, verliert alle Sonderleistungen seines bisherigen Tarifs (Chefarzt, Einzelzimmer etc.) und kann nicht mehr in den alten Tarif zurück. Außerdem kann die Rückkehr in den GKV-Vollschutz im Alter nicht erreicht werden. Der Basistarif ist ein Sicherheitsnetz – aber kein komfortables.

Selbstbehalt anpassen: Kurzfristige Entlastung

Ein oft unterschätzter Hebel: der Selbstbehalt. Wer seinen jährlichen Selbstbehalt erhöht – zum Beispiel von 0 auf 1.200 Euro – senkt seinen Monatsbeitrag oft um 50–150 Euro. Für gesunde Menschen ohne regelmäßige Arztbesuche kann das eine sinnvolle Strategie sein.

Zu beachten: Viele PKV-Tarife erlauben es, den Selbstbehalt im Laufe der Vertragslaufzeit zu erhöhen, ohne Gesundheitsprüfung. Die Senkung des Selbstbehalts hingegen – also zurück zu weniger Eigenrisiko – kann eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern oder gar nicht möglich sein. Prüfen Sie die Tarifbedingungen genau.

Was Sie jetzt tun sollten – nach Lebenssituation

AlterEmpfehlung
Unter 35Beitragsentlastungstarif (BET) jetzt einschließen – je früher, desto günstiger und wirkungsvoller.
35–45BET prüfen, Tarifbedingungen kennen. Erste § 204-Analyse beim Anbieter einholen.
45–55§ 204-Wechsel aktiv prüfen. Selbstbehalt-Optionen evaluieren. BET noch sinnvoll, aber teurer.
55–65Tarifstruktur überprüfen. Standardtarif-Option (sofern vor 2009 versichert) klären. Ruhestandsplanung konkret.
Über 65§ 204-Wechsel, Basistarif-Option, ggf. Beihilfeanpassung (für Beamte). Fachberatung dringend empfohlen.

Das wichtigste Fazit dieses Artikels lautet: Wer frühzeitig handelt, hat viele Optionen. Wer wartet, hat weniger. Die PKV im Alter ist kein Schicksal – sie ist planbar.

Nächster Schritt

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Weiterführende Artikel: PKV für Beamte & Beihilfe · PKV für Referendare · GKV vs. PKV Vergleich


Rechtsgrundlagen: § 204 VVG, § 12 VAG (Altersrückstellungen), Bundesbeihilfeverordnung. Stand: 2025. Keine Rechtsberatung – Artikel dient der Information.