Das Problem in Kürze: PKV-Beiträge steigen im Alter – das ist strukturell bedingt und nicht vollständig zu verhindern. Aber es gibt mehrere Mechanismen, die den Anstieg deutlich abfedern können. Wer früh handelt, behält die Kontrolle. Wer wartet, hat kaum noch Optionen.
Warum steigen PKV-Beiträge im Alter überhaupt?
Die private Krankenversicherung kalkuliert Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip: Was statistisch an Leistungen erwartet wird, muss über den Beitrag hereinkommen. Ältere Menschen verursachen mehr Gesundheitskosten – das ist medizinisch und statistisch belegt. Deshalb wären die „fairen" Beiträge im Alter rechnerisch deutlich höher als in jungen Jahren.
Um das auszugleichen, zahlen PKV-Versicherte in jungen Jahren mehr, als es der statistischen Schadenserwartung entspricht. Der Überschuss fließt in die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen. Ab einem bestimmten Alter (meist ab 65) werden diese Rückstellungen genutzt, um die Beiträge zu dämpfen.
Das Grundprinzip ist solide – aber es reicht alleine nicht aus. Denn hinzu kommen:
- Medizinischer Fortschritt: Neue Behandlungen, teurere Medikamente, bessere aber kostenintensivere Diagnosemethoden treiben die Kosten strukturell nach oben.
- Steigende Löhne im Gesundheitswesen: Arztpraxen und Krankenhäuser zahlen mehr. Diese Kosten werden über die Abrechnung weitergegeben.
- Zinsentwicklung: Altersrückstellungen werden am Kapitalmarkt angelegt. Sinkt die Verzinsung (wie in den Nullzinsjahren nach 2010), reichen die Rückstellungen weniger weit.
- Demografischer Wandel: Wenn der Versichertenbestand altert, verschiebt sich die Risikostruktur des Kollektivs.
Historisch haben sich die PKV-Beiträge von Versicherten etwa alle 10–15 Jahre verdoppelt. Das ist kein Naturgesetz, aber ein belastbarer historischer Trend. Wer mit 30 Jahren 320 Euro zahlt und nichts unternimmt, kann mit 65 Jahren 900–1.200 Euro zahlen.
Altersrückstellungen: Was sie leisten – und was nicht
Jeder PKV-Versicherte zahlt seit 1995 gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellungen in seinen Vertrag ein. Für Vertragsabschlüsse seit 2000 gilt eine Mindestverzinsung von 3,5 % und eine Übertragungspflicht bei Anbieterwechsel.
Diese Rückstellungen werden ab dem 65. Lebensjahr zur Beitragsdämpfung eingesetzt. Das klingt nach einer vollständigen Lösung – ist es aber nicht. Denn:
- Die Rückstellungen wurden in einer Zeit der höheren Kapitalmarktzinsen kalkuliert. Die tatsächlichen Renditen lagen in der Niedrigzinsphase deutlich darunter.
- Der medizinische Kostendruck übersteigt in manchen Jahren die durch Rückstellungen erzielbare Dämpfung.
- Wer früh in die PKV eingetreten ist, hat mehr Rückstellungen angespart als ein Späteinsteiger. Das Eintrittsalter spielt also langfristig eine entscheidende Rolle.
Übertragbarkeit der Altersrückstellungen
Seit 2009 müssen PKV-Anbieter die aufgebauten Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter übertragen. Allerdings nur den sogenannten „portablen Anteil" – nicht alle aufgebauten Mittel. Das schränkt die Wechselmöglichkeit im Alter erheblich ein. Wer lange bei einem Anbieter ist, verliert bei einem Wechsel in der Regel Rückstellungen – und einen Teil seiner Beitragsdämpfung.
Der Beitragsentlastungstarif (BET): Wie er funktioniert
Der Beitragsentlastungstarif (manchmal auch Beitragsentlastungsbaustein oder Rentenaltersrente genannt) ist ein optionales Zusatzmodul, das viele PKV-Anbieter anbieten. Das Prinzip: Sie zahlen in Ihren aktiven Jahren einen zusätzlichen Beitrag – und erhalten ab einem vertraglich festgelegten Alter (z. B. 65 oder 70) eine monatliche Beitragsgutschrift in Ihrer PKV.
Beispiel: Jemand schließt mit 28 Jahren einen BET ab, der für 35 Euro/Monat eine spätere Beitragsgutschrift von 150 Euro/Monat ab dem 65. Lebensjahr verspricht. Nach 37 Jahren Einzahlung (37 × 12 × 35 = 15.540 Euro) erhält er eine dauerhafte Beitragsreduzierung.
| Eintrittsalter BET | Monatsbeitrag (ca.) | Entlastung ab 65 (ca.) | Gesamteinzahlung bis 65 |
|---|---|---|---|
| 25 Jahre | 20–30 € | 150–200 €/Monat | ca. 7.200–10.800 € |
| 30 Jahre | 25–38 € | 150–200 €/Monat | ca. 9.000–13.680 € |
| 35 Jahre | 35–55 € | 150–200 €/Monat | ca. 12.600–19.800 € |
| 40 Jahre | 50–80 € | 150–200 €/Monat | ca. 18.000–28.800 € |
| 45 Jahre | 75–120 € | 150–200 €/Monat | ca. 27.000–43.200 € |
Der BET garantiert eine Beitragsgutschrift – er kann aber nicht garantieren, dass Ihr PKV-Beitrag trotzdem nicht steigt. Er ist ein Polster, kein Deckel. Wer ernsthaft für das Alter vorsorgen will, sollte BET mit anderen Maßnahmen kombinieren.
Tarifwechsel nach § 204 VVG: Das oft unbekannte Recht
§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gibt jedem PKV-Versicherten das Recht, innerhalb seines bestehenden Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Verlust der Altersrückstellungen.
Das ist eine der mächtigsten, aber am wenigsten genutzten Optionen im deutschen PKV-System. Denn: Viele Versicherte zahlen jahrelang erhöhte Beiträge, ohne zu wissen, dass ein gleichwertiger Tarif desselben Anbieters deutlich günstiger wäre.
Wann lohnt sich der § 204-Wechsel?
- Wenn Ihr aktueller Tarif eingestellt wurde und der Anbieter nur noch wenige Versicherte im alten Tarif hat (sogenannte „geschlossene Bestände" mit hohen Beitragsanpassungen)
- Wenn ein neuerer Tarif desselben Anbieters ähnliche Leistungen zu günstigeren Konditionen bietet
- Wenn sich Ihr Beihilfesatz verändert hat (z. B. durch Pensionierung) und Sie einen anderen Beihilfeanteil benötigen
Fordern Sie jährlich einen Vergleich Ihres aktuellen Tarifs mit dem Neugeschäftstarif Ihres Anbieters an. Ihr Versicherer ist verpflichtet, auf günstigere vergleichbare Tarife hinzuweisen (§ 204 Abs. 1 VVG). Viele kommen dieser Pflicht aber nur auf explizite Anfrage nach.
Standardtarif und Basistarif als Auffangnetz
Wenn die Beiträge trotz aller Maßnahmen für Sie nicht mehr tragbar sind, gibt es zwei gesetzlich garantierte Rückfalloptionen:
Der PKV-Standardtarif
Für Versicherte, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind, bietet der Standardtarif eine GKV-ähnliche Absicherung zum maximal zulässigen Beitrag (2025: höchstens der allgemeine GKV-Beitragssatz auf die Beitragsbemessungsgrundlage). Der Wechsel ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, erfordert aber in der Regel das Alter von 55 Jahren oder bestimmte andere Voraussetzungen.
Der PKV-Basistarif
Für alle PKV-Versicherten (auch nach 2009) steht der Basistarif offen. Er muss von jedem PKV-Anbieter angeboten werden, entspricht in Leistung und Beitrag in etwa der GKV, und sein Beitrag ist auf den maximalen GKV-Beitrag gedeckelt. Wer hilfebedürftig ist, zahlt nur den halben Basistarif-Beitrag, die andere Hälfte trägt das Jobcenter oder der Sozialhilfeträger.
Wer in den Basistarif wechselt, verliert alle Sonderleistungen seines bisherigen Tarifs (Chefarzt, Einzelzimmer etc.) und kann nicht mehr in den alten Tarif zurück. Außerdem kann die Rückkehr in den GKV-Vollschutz im Alter nicht erreicht werden. Der Basistarif ist ein Sicherheitsnetz – aber kein komfortables.
Selbstbehalt anpassen: Kurzfristige Entlastung
Ein oft unterschätzter Hebel: der Selbstbehalt. Wer seinen jährlichen Selbstbehalt erhöht – zum Beispiel von 0 auf 1.200 Euro – senkt seinen Monatsbeitrag oft um 50–150 Euro. Für gesunde Menschen ohne regelmäßige Arztbesuche kann das eine sinnvolle Strategie sein.
Zu beachten: Viele PKV-Tarife erlauben es, den Selbstbehalt im Laufe der Vertragslaufzeit zu erhöhen, ohne Gesundheitsprüfung. Die Senkung des Selbstbehalts hingegen – also zurück zu weniger Eigenrisiko – kann eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern oder gar nicht möglich sein. Prüfen Sie die Tarifbedingungen genau.
Was Sie jetzt tun sollten – nach Lebenssituation
| Alter | Empfehlung |
|---|---|
| Unter 35 | Beitragsentlastungstarif (BET) jetzt einschließen – je früher, desto günstiger und wirkungsvoller. |
| 35–45 | BET prüfen, Tarifbedingungen kennen. Erste § 204-Analyse beim Anbieter einholen. |
| 45–55 | § 204-Wechsel aktiv prüfen. Selbstbehalt-Optionen evaluieren. BET noch sinnvoll, aber teurer. |
| 55–65 | Tarifstruktur überprüfen. Standardtarif-Option (sofern vor 2009 versichert) klären. Ruhestandsplanung konkret. |
| Über 65 | § 204-Wechsel, Basistarif-Option, ggf. Beihilfeanpassung (für Beamte). Fachberatung dringend empfohlen. |
Das wichtigste Fazit dieses Artikels lautet: Wer frühzeitig handelt, hat viele Optionen. Wer wartet, hat weniger. Die PKV im Alter ist kein Schicksal – sie ist planbar.
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Weiterführende Artikel: PKV für Beamte & Beihilfe · PKV für Referendare · GKV vs. PKV Vergleich
Rechtsgrundlagen: § 204 VVG, § 12 VAG (Altersrückstellungen), Bundesbeihilfeverordnung. Stand: 2025. Keine Rechtsberatung – Artikel dient der Information.