Beamte und private Krankenversicherung – Beihilfe und PKV-Tarife 2025

Das Wichtigste in Kürze: Beamte erhalten vom Dienstherrn eine staatliche Beihilfe, die einen Großteil ihrer Krankheitskosten abdeckt. Den Rest versichern sie mit einem PKV-Beihilfeergänzungstarif. Dieses System macht die private Krankenversicherung für die meisten Beamten deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenkasse – aber es gibt einige wichtige Fallstricke.

Was ist die Beihilfe – und wie funktioniert sie?

Die Beihilfe ist eine staatliche Bestandsleistung für Beamte, Richter und Soldaten. Der Dienstherr – also Bund, Land oder Gemeinde – erstattet einen festgelegten Prozentsatz der tatsächlichen Krankheitskosten. Dieser Prozentsatz wird als Beihilfesatz bezeichnet.

Das Grundprinzip: Beamte tragen ihre Krankheitskosten zunächst selbst, reichen die Belege dann beim Dienstherrn ein und erhalten den Beihilfeanteil erstattet. Den verbleibenden Rest – etwa 20 % bis 50 % – müssen sie privat absichern. Genau dafür ist der PKV-Beihilfeergänzungstarif da.

Ein wichtiger Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung: Die Beihilfe erstattet tatsächliche Kosten, nicht pauschale Leistungen. Das bedeutet, dass Beamte im Krankheitsfall zunächst in Vorleistung treten müssen – ein Aspekt, den viele Beamtenanfänger unterschätzen.

Beispiel: Arztrechnung 500 Euro, Beihilfesatz 50 %

Der Dienstherr erstattet 250 Euro. Die restlichen 250 Euro übernimmt die private Krankenversicherung (sofern der Tarif greift). Der Beamte zahlt – im besten Fall – nichts selbst.

Beihilfefähig sind grundsätzlich: ambulante ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Zahnbehandlungen, Arznei- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel. Was genau erstattungsfähig ist und was nicht, regelt in jedem Bundesland eine eigene Beihilfeverordnung – die sich teils erheblich unterscheiden.

Beihilfesätze: Bund und Länder im Vergleich

Die Beihilfesätze sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Jedes Bundesland (und der Bund für Bundesbeamte) legt eigene Sätze fest. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die typischen Sätze – Abweichungen im Einzelfall möglich:

StatusBeihilfesatz (Bund)Typischer Länderwert
Aktiver Beamter ohne Kinder50 %50 %
Aktiver Beamter mit 1 Kind50 %50–60 %
Aktiver Beamter mit 2+ Kindern70 %70–80 %
Beamter im Ruhestand70 %70 %
Versorgungsempfänger mit 2+ Kindern70 %70–80 %
Witwen/Witwer70 %70 %
Beihilfe für Kinder (eigener Anspruch)80 %80 %
Bundesland macht einen Unterschied

Bayern, Baden-Württemberg und einige andere Länder haben teils günstigere Regelungen als der Bund. Sachsen hingegen hat in der Vergangenheit Beihilfesätze abgesenkt. Prüfen Sie immer die konkrete Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn – nicht die allgemeinen Faustregeln.

Für den PKV-Beihilfeergänzungstarif bedeutet das konkret: Je höher der Beihilfesatz, desto geringer muss der versicherte Anteil sein – und desto günstiger ist der monatliche PKV-Beitrag.

Was kostet der PKV-Ergänzungstarif?

Das ist eine der meistgestellten Fragen – und leider gibt es keine pauschale Antwort. Die Beitragshöhe hängt von mehreren Faktoren ab:

Als grobe Orientierung für gesunde Einsteiger ohne Vorerkrankungen:

Alter beim EintrittPKV-Beitrag bei 50 % BeihilfePKV-Beitrag bei 70 % Beihilfe
25 Jahreca. 100–160 €/Monatca. 60–100 €/Monat
30 Jahreca. 130–200 €/Monatca. 80–130 €/Monat
35 Jahreca. 160–250 €/Monatca. 100–160 €/Monat
40 Jahreca. 210–320 €/Monatca. 130–210 €/Monat
45 Jahreca. 280–420 €/Monatca. 180–280 €/Monat

Die obigen Zahlen sind Richtwerte auf Basis marktüblicher Tarife 2025. Ihr tatsächlicher Beitrag kann abweichen. Ein lizenzierter Vermittler kann auf Basis Ihrer konkreten Angaben ein genaues Angebot erstellen.

Drei Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Referendarin, 27 Jahre, ledig, 50 % Beihilfe (Bayern)

Brutto-Krankheitskosten (beispielhaftes Jahr)2.400 €
Erstattung Beihilfe (50 %)1.200 €
PKV zahlt (50 % des Rests)1.200 €
Selbstbehalt Beamtin0 €
PKV-Monatsbeitrag (ohne Selbstbehalt)ca. 130 €
Zum Vergleich: GKV-Beitrag auf Referendargehaltca. 280 €

Beispiel 2: Gymnasiallehrer, 38 Jahre, 2 Kinder, 70 % Beihilfe (NRW)

Brutto-Krankheitskosten (Familie, beispielhaft)5.800 €
Erstattung Beihilfe (70 %)4.060 €
PKV zahlt verbleibende 30 %1.740 €
Eigener PKV-Beitrag (Vater + 2 Kinder)ca. 310 €/Monat
Zum Vergleich: GKV (Vater + Familie, frei. vers.)ca. 920 €/Monat

Beispiel 3: Bundespolizist, 42 Jahre, ledig, 50 % Beihilfe, Vorerkrankung (Bluthochdruck)

Standardbeitrag ohne Vorerkrankungca. 230 €/Monat
Risikozuschlag wegen Bluthochdruck+40–80 €/Monat
Tatsächlicher Beitrag (ca.)270–310 €/Monat
Zum Vergleich: GKV freiwillig (Beitragsbemessungsgrenze)ca. 450 €/Monat

Was ändert sich im Ruhestand?

Der Übergang in den Ruhestand hat für PKV-versicherte Beamte zwei relevante Auswirkungen:

Erstens: Der Beihilfesatz steigt in den meisten Bundesländern auf 70 % (von zuvor ggf. 50 %). Das bedeutet: Weniger muss durch die PKV abgedeckt werden. In der Praxis senkt das die effektive Belastung aus PKV-Beitrag und eigenen Kosten – zumindest für diejenigen, die ihren Tarif rechtzeitig angepasst haben.

Zweitens: Die PKV-Beiträge steigen im Alter tendenziell – trotz gesetzlich vorgeschriebener Altersrückstellungen. Das ist ein bekanntes Strukturproblem der privaten Krankenversicherung. Wer nicht früh gegensteuert, kann im Ruhestand höhere Beiträge zahlen als erwartet.

Tipp: Beitragsentlastungstarif frühzeitig einschließen

Viele PKV-Anbieter erlauben den Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs (BET) als Zusatzmodul. Dieser wird im Aktivdienst mitfinanziert und senkt den Beitrag ab einem bestimmten Alter automatisch. Je früher der Abschluss, desto günstiger der Effekt im Rentenalter. Fragen Sie Ihren Vermittler explizit danach.

Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Im Ruhestand zahlt der Dienstherr keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Anders als in der GKV (wo Rentner einen Zuschuss von der Rentenversicherung erhalten) zahlen PKV-versicherte Beamte ihren Beitrag vollständig aus dem Ruhegehalt. Das sollte bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

Die häufigsten Fehler beim PKV-Abschluss als Beamter

In den vergangenen Jahren haben sich einige typische Fehler herauskristallisiert, die Beamte beim PKV-Abschluss immer wieder machen. Die wichtigsten:

Fehler 1: Den falschen Beihilfesatz im Tarif angeben

Der Beihilfeergänzungstarif muss exakt auf Ihren aktuellen Beihilfesatz abgestimmt sein. Wählen Sie einen Tarif mit 50 % Restanteil, obwohl Sie 70 % Beihilfe haben, bezahlen Sie für Leistungen doppelt. Umgekehrt – 70 % Tarif bei 50 % Beihilfe – entstehen Lücken in der Absicherung. Immer sorgfältig prüfen.

Fehler 2: Gesundheitsfragen nicht vollständig beantworten

Bei der PKV-Gesundheitsprüfung müssen alle Vorerkrankungen und ärztlichen Behandlungen der vergangenen 5–10 Jahre angegeben werden (je nach Versicherer unterschiedlich). Wer hier unvollständige Angaben macht – auch unbeabsichtigt – riskiert im Leistungsfall die Anfechtung des Vertrags. Im Zweifel sollte man mit dem Vermittler eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen.

Fehler 3: Keinen Beitragsentlastungstarif einschließen

Wer mit 28 Jahren einen günstigen Tarif abschließt, ohne Beitragsentlastungsbausteine einzuschließen, kann mit 60 oder 65 Jahren eine böse Überraschung erleben. Der BET ist keine Garantie, aber eine wichtige Absicherung gegen Beitragssteigerungen im Alter.

Fehler 4: Den günstigsten Tarif ohne Qualitätsprüfung wählen

Ein besonders niedriger Beitrag klingt attraktiv – kann aber auf Leistungsausschlüsse oder enge Tarifklauseln hinweisen. Achten Sie auf: Erstattung von Heilpraktikern, Brillen und Sehhilfen, Auslandsversicherung, Psychotherapie und stationäre Behandlungen ohne Voranmeldung.

Vorsicht bei Lockangeboten

Manche Tarife sind zunächst sehr günstig, weil sie Leistungen mit sehr engen Klauseln oder Wartezeiten versehen. Ein Vergleich der Bedingungen ist ebenso wichtig wie der Vergleich der Beiträge.

Fehler 5: Zu spät einsteigen

Jedes Jahr, das vergeht, bevor ein Beamter in die PKV einsteigt, bedeutet höhere Beiträge für die Restlaufzeit des Vertrags. Wer mit 24 Jahren als Beamtenanwärter einsteigt, zahlt oft lebenslang deutlich weniger als jemand, der erst mit 40 Jahren wechselt.

Fazit und nächste Schritte

Die PKV ist für die meisten Beamten die sinnvollere Wahl gegenüber der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft. Die staatliche Beihilfe reduziert den zu versichernden Anteil erheblich, und die Beiträge für PKV-Ergänzungstarife sind bei jungen, gesunden Beamten deutlich günstiger als die freiwilligen GKV-Beiträge.

Dennoch ist die Entscheidung individuell. Wer Vorerkrankungen hat, eine Familie mit mehreren Kindern versorgt oder kurz vor dem Ruhestand steht, sollte die Kosten sorgfältig kalkulieren. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.

Was es in jedem Fall braucht: einen Vermittler, der die Beihilfevorschriften Ihres Bundeslandes kennt, Ihren konkreten Tarif auf den richtigen Beihilfesatz abstimmt und Sie auf die Gesundheitsprüfung vorbereitet.

Nächster Schritt

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Weiterführende Artikel: PKV Beitragsentlastung im Alter · PKV für Referendare & Anwärter · GKV vs. PKV – der ehrliche Vergleich


Quellen und Rechtsgrundlagen: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), Beihilfeverordnungen der Länder (Stand 2025), § 34d GewO, Vermittlerregister DIHK. Alle Beitragsbeispiele sind Richtwerte und ersetzen keine individuelle Beratung.

Autor: Marc Seeber, Shared Business Service, Westgreußen. Keine Erlaubnis nach § 34d GewO – dieser Artikel dient der Information. Tarifvergleich und Vermittlung erfolgen durch lizenzierte Partner.