PKV für Referendare 2025: Wann der Einstieg lohnt – und wann nicht
Das Referendariat ist für viele angehende Beamte der erste Moment, in dem die private Krankenversicherung plötzlich eine konkrete Option wird. Mit dem Beihilfeanspruch des Dienstherrn kann die PKV deutlich günstiger werden als die GKV. Aber Vorsicht: Nicht für jeden Referendar ist der Soforteinstieg die klügste Entscheidung. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es ankommt – ohne Werbejargon.
Was ändert sich im Referendariat?
Mit dem Beginn des Referendariats wechseln Sie von der studentischen oder familienversicherten GKV-Mitgliedschaft in einen neuen Status: Sie werden Beamter auf Widerruf. Das klingt erstmal nach wenig, hat aber für die Krankenversicherung eine entscheidende Konsequenz: Sie erhalten einen Beihilfeanspruch gegenüber Ihrem Dienstherrn.
Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu Krankheitskosten. Im Referendariat beträgt sie in den meisten Bundesländern 50 Prozent Ihrer tatsächlichen Arztkosten. Den verbleibenden Anteil müssen Sie selbst absichern – entweder über eine private Krankenversicherung (als Restkostenversicherung) oder über die GKV als freiwilliges Mitglied.
Bayern und einige andere Länder gewähren Referendaren mit Kindern ab dem dritten Kind einen erhöhten Beihilfesatz von 70 %. Verheiratete Referendare, deren Ehepartner kein eigenes Einkommen hat, erhalten in manchen Ländern ebenfalls einen höheren Satz. Fragen Sie beim Landesamt für Besoldung oder Ihrem Dienstherrn nach, welcher Satz konkret für Sie gilt.
PKV oder GKV im Referendariat – was ist günstiger?
Die häufigste Frage, die Referendare stellen: Lohnt sich die PKV überhaupt, wenn das Referendariat vielleicht nur 18 oder 24 Monate dauert?
Schauen wir uns die Zahlen an. Ein junger Referendar mit 27 Jahren, gesund, ohne Vorerkrankungen, mit 50 % Beihilfe zahlt für einen PKV-Ergänzungstarif (Restkostenversicherung mit Chefarztbehandlung und Einzelzimmer) realistisch zwischen 80 und 150 Euro monatlich. Der GKV-Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte liegt 2025 bei rund 200 Euro monatlich – ohne die Zusatzleistungen der PKV.
| Kriterium | PKV (Restkostenversicherung) | GKV (freiwillig versichert) |
|---|---|---|
| Monatlicher Beitrag (Beispiel) | ca. 80–150 € | ab ca. 200 € (Mindestbeitrag) |
| Chefarztbehandlung | Enthalten (je nach Tarif) | Nicht enthalten |
| Einzelzimmer im KH | Enthalten (je nach Tarif) | Nicht enthalten |
| Familienversicherung Kinder | Jedes Kind extra versichern | Beitragsfrei möglich |
| Beitrag steigt mit Gehalt? | Nein – Risikobeitrag, nicht einkommensabhängig | Ja – bei Gehaltssteigerung steigt GKV-Beitrag |
| Rückkehr in GKV nach Referendariat | Nur unter bestimmten Bedingungen möglich | Nahtlos möglich |
Die drei häufigsten Fehler von Referendaren bei der PKV-Wahl
Fehler 1: Den falschen Tarif wählen
Viele Referendare schließen einen Tarif ab, der nicht auf ihren Beihilfesatz abgestimmt ist. Das führt zu Versicherungslücken oder teuren Doppelversicherungen. Ein Tarif für 50 % Beihilfe deckt nur die Differenz ab. Wer versehentlich einen Tarif für 0 % Beihilfe (also einen normalen Vollversicherungstarif) abschließt, zahlt für Leistungen, die er gar nicht braucht – und zu viel.
Fehler 2: Den günstigen Einstiegsbeitrag mit dem langfristigen Beitrag verwechseln
Manche Anbieter locken mit sehr niedrigen Beiträgen im Einstieg, die sich nach wenigen Jahren deutlich erhöhen. Achten Sie auf den kalkulierten Beitrag ohne Einsteiger-Rabatt und fragen Sie, wie sich der Beitrag nach dem Referendariat verändert – wenn Sie verbeamtet werden und möglicherweise einen anderen Beihilfesatz bekommen.
Fehler 3: Nicht an die Zeit nach dem Referendariat denken
Das Referendariat ist zeitlich begrenzt. Danach gibt es drei Szenarien: Sie werden verbeamtet (dann bleibt PKV meist sinnvoll), Sie gehen in den Angestelltenbereich (dann hängt die PKV von Ihrem Gehalt ab), oder Sie wechseln in die Selbstständigkeit (dann bleibt die PKV bestehen, aber der Tarif muss angepasst werden). Wählen Sie einen Tarif, der in alle drei Richtungen anpassbar ist.
Auch als Referendar müssen Sie bei der PKV eine Gesundheitsprüfung bestehen. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder sogar zur Ablehnung führen. Wer Vorerkrankungen hat, sollte unbedingt vorab eine anonyme Risikovoranfrage durch einen Vermittler stellen lassen – ohne dass Ihre Daten in der gemeinsamen Wagnisdatei (HIS) der Versicherer erscheinen.
Beihilfesätze für Referendare nach Bundesland (Übersicht 2025)
Die Beihilferegelungen sind Ländersache. Das bedeutet: Ein Referendar in Bayern hat andere Voraussetzungen als einer in Brandenburg. Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung – verbindliche Auskünfte erhalten Sie nur von Ihrem Dienstherrn oder Landesamt.
| Bundesland | Beihilfesatz Referendar (ledig) | Beihilfesatz mit Kindern |
|---|---|---|
| Bayern | 50 % | Bis zu 70 % (ab 2 Kinder) |
| Baden-Württemberg | 50 % | 70 % (ab 2 Kinder) |
| NRW | 50 % | 70 % (ab 2 Kinder) |
| Hessen | 50 % | 70 % (ab 2 Kinder) |
| Berlin | 50 % | 70 % (ab 2 Kinder) |
| Brandenburg | 50 % | Regelung variiert – bitte erfragen |
| Bundesbeamte (Bund) | 50 % | 70 % (ab 2 Kinder) |
* Angaben ohne Gewähr. Beihilfesätze können sich ändern. Verbindliche Auskunft gibt Ihr zuständiges Landesamt für Besoldung und Versorgung.
Welcher Tarif ist der richtige?
Für Referendare mit 50 % Beihilfe empfehlen sich grundsätzlich Tarife, die genau diese Lücke schließen – also Restkostentarife mit 50 % Absicherung. Typische Leistungsmerkmale, auf die Sie achten sollten:
- Stationäre Behandlung: Chefarzt und Zweibettzimmer sind für die meisten Referendare ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Einzelzimmer treibt den Beitrag deutlich nach oben.
- Ambulante Behandlung: Prüfen Sie, ob Naturheilkunde, Sehhilfen und Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie) enthalten sind – gerade wenn Sie sportlich aktiv sind.
- Zahnleistungen: Zahnersatz ist in der GKV stark eingeschränkt. In der PKV lässt sich hier deutlich mehr absichern – prüfen Sie den Prozentsatz für Zahnersatz im Tarif.
- Beitragsrückerstattung: Manche Tarife erstatten Ihnen einen Teil des Jahresbeitrags, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Für gesunde Referendare kann das attraktiv sein.
- Anwartschaftsversicherung: Wenn nach dem Referendariat eine Zeit in der GKV droht (z. B. Angestelltenverhältnis mit Einkommen unter der Pflichtgrenze), kann eine Anwartschaft helfen, den PKV-Einstieg zu sichern, ohne einen neuen Vertrag mit neuer Gesundheitsprüfung schließen zu müssen.
- Beihilfesatz des Dienstherrn schriftlich bestätigen lassen
- Tarif explizit auf diesen Beihilfesatz abstimmen
- Anonyme Risikovoranfrage stellen (bei Vorerkrankungen)
- Kündigungsfristen und Optionsrechte im Tarif prüfen
- Vergleich von mindestens drei verschiedenen Anbietern
- Langfristige Beitragsentwicklung erfragen (nicht nur Einstiegsbeitrag)
- Beitrag für den Zeitraum nach dem Referendariat simulieren lassen
Fazit: PKV im Referendariat – meistens sinnvoll, aber nicht ohne Beratung
Für die meisten Referendare ist die PKV mit Restkostenversicherung sowohl finanziell günstiger als auch leistungsstärker als die freiwillige GKV-Mitgliedschaft. Der Beihilfeanspruch des Dienstherrn macht die private Absicherung für Beamte auf Widerruf besonders effizient.
Allerdings ist die Tarifwahl alles andere als trivial. Wer den falschen Tarif wählt, zahlt zu viel oder hat Lücken. Wer seine Vorerkrankungen nicht korrekt angibt, riskiert im Leistungsfall die Erstattung. Und wer nicht an die Zeit nach dem Referendariat denkt, sitzt womöglich in einem Tarif fest, der nicht zu seiner neuen Situation passt.
Unser Rat: Holen Sie sich ein persönliches Angebot von einem lizenzierten Versicherungsvermittler, der auf Beamtenversicherungen spezialisiert ist. Das Gespräch ist kostenlos – und kann Sie vor teuren Fehlern schützen.
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